{"id":7409,"date":"2021-05-12T08:33:32","date_gmt":"2021-05-12T08:33:32","guid":{"rendered":"https:\/\/flaigg.ch\/agb\/"},"modified":"2021-08-24T07:33:41","modified_gmt":"2021-08-24T07:33:41","slug":"cg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/cg\/","title":{"rendered":"Conditions g\u00e9n\u00e9rales"},"content":{"rendered":"

GENERELL<\/strong>: Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bei
\ns\u00e4mtlichen zwischen Flaigg AG und dem K\u00e4ufer abgeschlossenen Kaufvertr\u00e4gen
\nanzuwenden. Abweichungen von dem Wortlaut des Verk\u00e4ufers k\u00f6nnen nur durch schriftliche
\nVereinbarung stattfinden. Bei Un\u00fcbereinstimmungen zwischen etwaigen
\nEinkaufsbedingungen des K\u00e4ufers und den hier angef\u00fchrten Verkaufs- und
\nLieferbedingungen gelten die nachstehenden Bedingungen.<\/p>\n

ROHWARENQUALIT\u00c4T<\/strong>: Flaigg benutzt Rohwaren von gew\u00f6hnlicher, guter
\nStandardqualit\u00e4t, es sei denn, etwa Gegenteiliges wurde zwischen den Parteien schriftlich
\nvereinbart.<\/p>\n

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS<\/strong>: Alle Angebote nebst den dazugeh\u00f6renden
\nUnterlagen sind freibleibend und unverbindlich<\/u>; es handelt sich dabei lediglich um
\nAufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
\nMit der Bestellung erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich, die Ware zu erwerben. Die mit dem
\nBesteller getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer
\nWirksamkeit zwingend der schriftlichen Best\u00e4tigung der Flaigg AG.
\nAn Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen und anderen Angebotsunterlagen beh\u00e4lt
\nsich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen nicht kopiert und Dritten nur
\nmit Zustimmung, des Lieferers zug\u00e4nglich gemacht werden.
\nAngaben in bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen
\noder Prospekten \u00fcber Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Inhalt, Masse und Gewicht des
\nLiefergegenstandes sind nur als ann\u00e4hrend zu betrachten und keine zugesicherten
\nEigenschaften. Ebenso wenig k\u00f6nnen die physikalischen Eigenschaften sowie die
\nchemische Best\u00e4ndigkeit der Ware des Lieferanten mit den Packmitteln zugesichert werden.
\nEine Zusicherung, erfolgt ausschliesslich innerhalb der zwischen den Parteien schriftlich
\nvereinbarten Toleranzen in Form, Masse, Gewicht und Dichtheit. \u00dcblicherweise wird dies in
\neiner Spezifikation schriftlich festgehalten. \u00c4nderungen oder \u00c4nderungsw\u00fcnsche der
\nEigenschaften der Waren und somit der Spezifikation m\u00fcssen rechtzeitig vor einer
\nProduktion sp\u00e4testens aber mit der Bestellung von einer der beiden Parteien mitgeteilt
\nwerden. Sie gelten erst mit dem schriftlichen Einverst\u00e4ndnis von Flaigg als akzeptiert. Der
\nLiefertermin wird von Flaigg nach Umfang der geforderten oder technisch bedingten
\n\u00c4nderung an der Ware neu festgelegt.<\/p>\n

PREISE<\/strong>: F\u00fcr Flaigg sind nur die Preise verbindlich, die aus schriftlichen
\nAuftragsbest\u00e4tigungen hervorgehen. Die best\u00e4tigten Preise gelten nur f\u00fcr die best\u00e4tigte
\nAnzahl Einheiten ohne Skonto und sonstige Nachl\u00e4sse zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in jeweils
\ngesetzlicher H\u00f6he und ab Lager Aesch. Sollte der K\u00e4ufer die best\u00e4tigte Anzahl Einheiten
\nnicht abnehmen, wird die Differenz zu der bereits bezogenen Menge und vereinbarter
\nMenge zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Entsorgungskosten verrechnet. Ist ein Liefertermin auf mehr als
\n90 Tagen nach Datum der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegt, beh\u00e4lt sich Flaigg das Recht vor,
\nden Preis um den Anteil zu \u00e4ndern, zu dem \u00c4nderungen von Rohwarenpreisen und
\nLohnkosten berechtigen. Bei erlaubten Abweichungen wird die gelieferte Menge berechnet.<\/p>\n

ZAHLUNG<\/strong>: Die Zahlung geschieht laut den best\u00e4tigten Zahlungsbedingungen, Flaigg beh\u00e4lt
\nsich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen in dem Fall zu \u00e4ndern, dass Flaigg in den
\nBesitz von Informationen kommt, die besagen, dass die Z\u00e4hlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers
\nverringert wurde. Jeder Zahlungsverzug gibt Flaigg ausserdem das Recht, weitere
\nLieferungen einzubehalten und befreit Flaigg von jeglicher sonstigen vertraglichen
\nVerpflichtung. Jede fehlende Zahlung f\u00fchrt zur sofortigen F\u00e4lligkeit s\u00e4mtlicher schuldigen
\nBetr\u00e4ge. Der K\u00e4ufer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, irgendeinen Teil der Kaufsumme als
\nSicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung von etwaigen Gegenforderungen einzubehalten, darunter auch
\nForderungen, die von Beanstandungen oder Gew\u00e4hrleistungsverpflichten stammen.<\/p>\n

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong>: Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen
\nnetto zuz\u00fcglich MWST, ohne jeden Abzug, innert 30 Tagen ab Fakturdatum zahlbar. Bei
\nNichteinhalten dieser Frist ist Flaigg berechtigt, einen Verzugszins zu verlangen, welcher
\nsich nach den \u00fcblichen Zinss\u00e4tzen richtet, jedoch mindestens 5% p.a. betr\u00e4gt. Dieser Zins
\nkann auch bei nicht fristgerechter Abnahme bestellter Ware verrechnet werden. Durch die
\nLeistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgem\u00e4sser Zahlung nicht
\naufgehoben.<\/p>\n

EIGENTUMVORBEHALT<\/strong>: Lieferungen verbleiben Flaigg\u2019s Eigentum, bis die v\u00f6llige
\nBezahlung stattgefunden hat.
\nVERPACKUNG: Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die
\nVerpackung nach Wahl der Flaigg AG.<\/p>\n

LIEFERUNG + LIEFERVERZUG<\/strong>: Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
\nunverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen
\nmit Vertragsabschluss. Ben\u00f6tigt der Lieferer f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages Unterlagen
\ndes Bestellers oder sind Anzahlungen vereinbart, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst nach
\nEingang der Unterlagen bzw. der vereinbarten Anzahlung. Werden nachtr\u00e4glich
\nVertrags\u00e4nderungen vereinbart ist, falls erforderlich, gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder
\neine neue Lieferfrist zu vereinbaren; diese beginnt nach R\u00fccksendung der vom Lieferer
\n\u00fcbersandten Zweitschrift der ge\u00e4nderten Auftragsbest\u00e4tigung.
\nDer Besteller kann nach 50%iger \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder
\neiner unverbindlichen Lieferfrist den Lieferer schriftlich auffordern, binnen angemessener
\nFrist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Lieferer in Verzug. Wird ein verbindlicher
\nLiefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Lieferer nicht bereits
\nmit \u00dcberschreitung dieser Frist bzw. diesem Termins in Verzug, sondern ebenfalls erst nach
\nMahnung. Voraussetzung ist jedoch in beiden F\u00e4llen, dass der Lieferer die
\nLieferverz\u00f6gerungen zu vertreten hat.
\nDer Besteller kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem
\nLieferer Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. Der Besteller kann im Falle
\ndes Verzugs des Lieferers diesem auch schriftlich eine angemessene Nachfrist von
\nmindestens 6 Wochen setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des
\nKaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist
\nder Besteller berechtigt durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten oder bei
\nVorsatz grober Fahrl\u00e4ssigkeit Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen; der
\nAnspruch auf Lieferung ist in diesen f\u00e4llen ausgeschlossen.
\nMengen und Gewichtsangaben bei Offerten und Auftragsbest\u00e4tigungen sind nur als
\nRichtwert zu betrachten und berechtigen zu branchen\u00fcblichen Mehr- oder Minderlieferungen
\nvon 10%<\/u>. Ist eine Mindestmenge absolut erforderlich, ist dies bei der Auftragserteilung
\nspeziell zu vermerken.
\nBei Abschlussauftr\u00e4gen verpflichtet sich der Lieferer die bestellte Menge anzufertigen und
\nf\u00fcr den Besteller w\u00e4hrend der Dauer des Abschlusszeitraumes kostenfrei auf Lager zu
\nhalten. Die Auslieferung erfolgt in Teilpartien. Die bestellte Abschlussmenge muss bis zum
\nvereinbarten Endabnahmetermin ausgeliefert sein. Der Endabnahmetermin geht aus der
\nAuftragsbest\u00e4tigung hervor. Sind in der Abschluss Auftragsbest\u00e4tigung keine festen Termine
\nf\u00fcr die Abnahme einzelner Teilpartien festgelegt, so gilt zwischen den Vertragsparteien als
\nvereinbart, dass eine kontinuierliche Abnahme in Teilpartien zu erfolgen hat. L\u00e4sst sich nach
\nAblauf der H\u00e4lfte der Laufzeit des Abschlussauftrages \u00fcbersehen, dass der Besteller den<\/p>\n

Vertrag nicht in der vereinbarten Zeitspanne bis zum Endabnahmetermin erf\u00fcllen wird, so ist
\nder Besteller berechtigt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Menge in Rechnung zu stellen, die
\nbei kontinuierlicher Abnahme inzwischen ausgeliefert worden w\u00e4re. Ferner ist der Lieferer ab
\ndiesem Zeitpunkt berechtigt, monatlich jeweils die anteilige Menge in Rechnung zu stellen
\ndie bei kontinuierlicher Auslieferung berechnet worden w\u00e4re.
\nBei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Aufruhr,
\nBetriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, sowohl im eigenen
\nBetrieb des Lieferers als auch beim Vor- und Zulieferanten, tritt Lieferverzug nicht ein. Die
\nFristen verl\u00e4ngern sich entsprechend und der Besteller kann heraus keine
\nSchadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Der Lieferer hat in diesen F\u00e4llen den Besteller zu
\nunterrichten und Beeintr\u00e4chtigungen des Bestellers so gering wie m\u00f6glich zu halten. Wird
\ndurch solche Lieferhindernisse dem Lieferer die Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich, so wird
\ner von seiner Lieferverpflichtung frei.<\/p>\n

IMMATERIELLE RECHTE<\/strong>: Alle Designs, Zeichnungen, Modelle, Gravierungen u.\u00e4. geh\u00f6ren
\nFlaigg, es sei denn, Flaigg hat dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber schriftlich bekanntgegeben, dass dies
\nnicht der Fall ist. Der K\u00e4ufer ist f\u00fcr alle Kosten und Forderungen verantwortlich, die eine
\nFolge der Kr\u00e4nkung von Urheber-, Patent-, Warenzeichen- und
\nGebrauchsmusterrechtsbestimmungen sowie sonstiger immaterieller Rechte sind, falls die
\nProdukte ganz oder teilweise laut den von K\u00e4ufer erteilten Anweisungen und sonstigen
\nAngaben gefertigt wurden.<\/p>\n

STORNIERUNG UND \u00c4NDERUNG<\/strong>: Die Stornierung oder \u00c4nderung eines Auftrags kann
\nnur mit schriftlicher Genehmigung von Flaigg stattfinden. Genehmigt Flaigg die Stornierung
\noder \u00c4nderung, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, Flaigg die daraus entstandenen Mehrkosten und
\nVerluste zu erstatten darunter alle Kosten f\u00fcr Formen und Werkzeuge, jedoch mindestens in
\nder H\u00f6he von 10 % der Kaufsumme.<\/p>\n

FORMEN \/ WERKZEUGE \/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong>: Vom K\u00e4ufer zu 100% bezahlte
\nFormen und Werkzeuge sind Eigentum des K\u00e4ufers. Anteilig vom K\u00e4ufer bezahlte Formen
\ngeh\u00f6ren Flaigg. Der Preis f\u00fcr Formen enth\u00e4lt auch die Kosten f\u00fcr einmalige Bemusterung,
\nnicht jedoch die Kosten f\u00fcr Pr\u00fcf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie f\u00fcr vom Besteller
\nveranlasste \u00c4nderungen. Kosten f\u00fcr weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten
\nhat, gehen zu seinen Lasten. Kundenformen die so bezeichnet sind, werden nur f\u00fcr Auftr\u00e4ge
\ndes Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und
\nAbnahmeverpflichtungen nachkommt. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung
\nerlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger
\nBenachrichtigung des Bestellers. Nimmt der Besteller die Form nicht an sich oder bezahlt er
\ndie Kosten zur Aufbewahrung auch nach schriftlicher Aufforderung nicht, so geht die
\nKundenform mit allen rechten und zur freien Vermarktung in den Besitz der Flaigg AG \u00fcber.
\nFalls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis f\u00fcr Formen (Werkzeuge) 50% bei
\nAuftragsbest\u00e4tigung sowie 50% 30 Tage nach Vorlage vertragsgem\u00e4sser Ausfallmuster
\njeweils ohne Skonto zu zahlen. Im Falle von \u00c4nderungsauftr\u00e4gen des Bestellers vor
\nFormenfertigstellung und Best\u00e4tigung durch den Lieferer sind alle bis dahin angefallenen
\nKosten zu erstatten.<\/p>\n

BEANSTANDUNGEN<\/strong>: Unmittelbar nach dem Erhalt der Vertragsware muss der K\u00e4ufer die
\nLieferung durchsehen, um sich zu vergewissern, dass sie fehlerfrei ist. Die
\nUntersuchungspflicht des K\u00e4ufers betrifft auch die physischen und chemischen
\nEigenschaften der Produkte. M\u00e4ngel sind Flaigg vom K\u00e4ufer ohne unn\u00f6tige Verz\u00f6gerung
\nschriftlich mitzuteilen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder h\u00e4tte festgestellt werden
\nsollen, jedoch sp\u00e4testens 2 Wochen nach der Lieferung. Die Mitteilung muss eine
\nBeschreibung dessen enthalten, wie sich der Mangel \u00e4ussert.<\/p>\n

M\u00c4NGEL<\/strong>: Entspricht die Lieferung nicht den von Flaigg erteilten Angaben oder ist sie nicht
\nin der normalen Qualit\u00e4t, die der betreffenden Produktbezeichnung entspricht, ist Flaigg
\nverpflichtet, eine Nachlieferung ohne Berechnung durchzuf\u00fchren. Die Forderungen des
\nK\u00e4ufers begrenzen sich auf die Nachlieferung und Flaigg schliesst jede Haftung f\u00fcr
\nirgendeine Form von Folgesch\u00e4den oder indirekte Verluste aus, darunter Schadensersatz f\u00fcr
\nBetriebsausfall. Die Haftung von Flaigg umfasst nicht M\u00e4ngel, die auf Spezifikationen und
\nsonstige, vom K\u00e4ufer angegebene Anweisungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, welche von Flaigg
\nnicht schriftlich akzeptiert wurden.
\n\u00dcblicherweise gelten M\u00e4ngel an den gelieferten Waren von bis zu 1% als vom K\u00e4ufer
\nakzeptiert. H\u00f6here Qualit\u00e4tsanforderungen bed\u00fcrfen vor Auftragserteilung der Schriftform.<\/p>\n

PRODUKTEIGNUNG<\/strong>: Flaigg \u00fcbernimmt keinerlei Haftung daf\u00fcr, dass sich gelieferte
\nProdukte f\u00fcr den gedachten Zweck eignen oder gesetzm\u00e4ssig daf\u00fcr verwendet werden
\nd\u00fcrfen.<\/p>\n

PRODUKTEHAFTUNG<\/strong>: Flaigg haftet nur f\u00fcr durch Lieferungen entstandene Sch\u00e4den
\n(Produkthaftung), falls bewiesen wird, dass der Schaden auf Fehler oder Vers\u00e4umnis bei
\nFlaigg zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Flaigg haftet unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr Betriebsverluste,
\nVerdienstausfall oder sonstige indirekte Verluste. Flaigg Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an Sachen
\nkann CHF 10’000.– nicht \u00fcbersteigen. Flaigg haftet nur 1 (ein) Jahr lang nach \u00dcbergabe der
\nWare an den K\u00e4ufer f\u00fcr die Sch\u00e4den, die durch das Produkt etwa verursacht werden. Flaigg
\nhaftet des weiteren nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an Produkten, die vom K\u00e4ufer gefertigt wurden. Wenn
\nin Verbindung mit Benutzung oder Weiterverkauf der Flaigg-Lieferung durch den K\u00e4ufer
\nFlaigg eine Produkthaftung einem Dritten gegen\u00fcber auferlegt wird, ist der K\u00e4ufer
\nverpflichtet, Flaigg im selben Umfang schadlos zu halten, wie sich die Haftung von Flaigg,
\nwie vorstehend angef\u00fchrt, begrenzt. Flaigg und K\u00e4ufer verpflichten sich gegenseitig, sich vor
\ndem Gericht verklagen zu lassen, von dem die Schadenersatzforderung behandelt wird, die
\ngegen eine der beiden Parteien wegen eines Schadens, der angeblich von der Lieferung
\nverursacht wurde, vorgebracht worden ist.<\/p>\n

H\u00d6HERE GEWALT<\/strong>: Nachstehende Umst\u00e4nde bedeuten Haftungsbefreiung, falls sie die
\nVertragserf\u00fcllung verhindern oder die Erf\u00fcllung unangemessen beschweren, unangesehen
\ndessen, ob sie beim K\u00e4ufer oder Verk\u00e4ufer oder einem der Zulieferer des Verk\u00e4ufers
\neintreten:
\nH\u00f6here Gewalt, darunter Krieg, Mobilmachung, B\u00fcrgerunruhen, Naturkatastrophen, Streiks,
\nAussperrungen, Ausf\u00e4lle in der Rohwarenlieferung, Begrenzungen der Antriebskraft, Feuer,
\nBesch\u00e4digung des Produktionsapparats, Ausf\u00e4lle in den Transportm\u00f6glichkeiten, Ein- und
\nAusfuhrverbote, W\u00e4hrungsbewirtschaftung oder Mangel an Arbeitskraft oder jedes sonstige
\nEreignis, das den normalen Fertigungsverlauf behindert oder begrenz. Flaigg hat im Fall des
\nEintretens der h\u00f6heren Gewalt die Wahl zwischen der Aufhebung des Handels oder eines
\nTeils davon oder der Lieferung, sobald die Behinderung der Durchf\u00fchrung normaler
\nLieferungen aufgehoben worden ist.<\/p>\n

GERICHTSSTAND UND GESETZ<\/strong>: Streitigkeiten zwischen den Parteien sind nach
\nschweizerischem Recht. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Arlesheim (Schweiz).<\/p>\n

Flaigg AG, Langenhagstrasse 3, CH-4147 Aesch<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

GENERELL: Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bei s\u00e4mtlichen zwischen Flaigg AG und dem K\u00e4ufer abgeschlossenen Kaufvertr\u00e4gen anzuwenden. Abweichungen von dem Wortlaut des Verk\u00e4ufers k\u00f6nnen nur durch schriftliche Vereinbarung…<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7409"}],"collection":[{"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7409"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7409\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7410,"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7409\/revisions\/7410"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/flaigg.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7409"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}